BundesrechtBundesgesetzeInternationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

In Kraft seit 31. Dezember 1998
Up-to-date

§ 1

(1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 684 Millionen Sonderziehungsrechte auf 1 872,3 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht.

(2) Der zusätzliche Quotenanteil am Internationalen Währungsfonds ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.