§ 1
Der Bund leistet zur Weltbank Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung für die Jahre 1996, 1997 und 1998 einen Beitrag in Höhe von 4,5 Millionen US-Dollar.
§ 2
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.