BundesrechtBundesgesetzeLeistung weiterer Beiträge zur Weltbank Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR) für die Jahre 1996 bis 1998

Leistung weiterer Beiträge zur Weltbank Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR) für die Jahre 1996 bis 1998

In Kraft seit 14. Dezember 1996
Up-to-date

§ 1

Der Bund leistet zur Weltbank Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung für die Jahre 1996, 1997 und 1998 einen Beitrag in Höhe von 4,5 Millionen US-Dollar.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.