BundesrechtBundesgesetzeGenehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1993

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1993

In Kraft seit 25. März 1995
Up-to-date

Art. 1

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluß für das Jahr 1993 wird die Genehmigung erteilt.