§ 3 Steuersatz — Schaumweinsteuergesetz 1995
Gliederung
Teil 1 Schaumwein
1. Allgemeines Steuergebiet, Steuergegenstand, sonstige Begriffsbestimmungen
§ 3 Steuersatz
Rückverweise
Die Schaumweinsteuer beträgt 0 Euro je Hektoliter Schaumwein.
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