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Bundesgesetze
Schaumweinsteuergesetz 1995
§ 3
§ 3 Steuersatz
In Kraft seit 01. Juli 2020
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§ 3 Steuersatz — Schaumweinsteuergesetz 1995
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Die Schaumweinsteuer beträgt 0 Euro je Hektoliter Schaumwein.
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