BundesrechtBundesgesetzeInternationale Entwicklungsorganisation (IDA) - Beitrag

Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) - Beitrag

In Kraft seit 15. Oktober 1993
Up-to-date

§ 1

Die Republik Österreich leistet zur Internationalen Entwicklungsorganisation einen zehnten zusätzlichen Beitrag in Höhe von 117 Millionen Sonderziehungsrechten.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.