§ 1
Die Republik Österreich leistet zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung für die Jahre 1993, 1994 und 1995 einen Beitrag in Höhe von 4,5 Millionen US-Dollar.
§ 2
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.