BundesrechtBundesgesetzeInternationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung - Beitrag

Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung - Beitrag

In Kraft seit 10. April 1991
Up-to-date

§ 1

Die Republik Österreich leistet zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 79 970 783 S.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.