BundesrechtBundesgesetzeInternationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

In Kraft seit 10. April 1991
Up-to-date

§ 1

(1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 412,7 Millionen Sonderziehungsrechte auf 1 188,3 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht.

(2) Der Betrag für die Erhöhung der österreichischen Quote ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu leisten.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.