BundesrechtBundesgesetzeInternationale Entwicklungsorganisation (IDA) - Beitrag

Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) - Beitrag

In Kraft seit 28. Juli 1990
Up-to-date

§ 1

Die Republik Österreich leistet zur Internationalen Entwicklungsorganisation einen neunten zusätzlichen Beitrag in Höhe von 1 597 860 000 Schilling.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.