Inter-Amerikanische Entwicklungsbank - Kapitalanteile
§ 1
Die Republik Österreich übernimmt bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank 1 736 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Jänner 1959 und erhöht ihren Beitrag zum Fonds für Sondergeschäfte um 7 466 106 S.
§ 2
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.