BundesrechtBundesgesetzeInter-Amerikanische Entwicklungsbank - Kapitalanteile

Inter-Amerikanische Entwicklungsbank - Kapitalanteile

In Kraft seit 22. Dezember 1989
Up-to-date

§ 1

Die Republik Österreich übernimmt bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank 1 736 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Jänner 1959 und erhöht ihren Beitrag zum Fonds für Sondergeschäfte um 7 466 106 S.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.