BundesrechtBundesgesetze500 S – 100. Geburtstag von Otto Bauer

500 S – 100. Geburtstag von Otto Bauer

In Kraft seit 01. Januar 1989
Up-to-date

§ 1

Anläßlich des 100. Geburtstages von Otto Bauer werden ab dem 7. Juli 1981 Scheidemünzen zu 500 Schilling ausgegeben.

§ 2

Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 38 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.

§ 3

Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:

(1) Die eine Seite hat das Kopfbild von Otto Bauer, die Inschrift „Otto Bauer“ und die Jahreszahlen „1881-1981“ zu zeigen.

(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „500“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu tragen.

(3) Der Rand der Münze hat in erhabenen Zeichen sechsmal die Zahl „500“ mit dazwischenliegenden Verzierungen aufzuweisen.