BundesrechtBundesgesetze100 S - 700 Jahre Wiener Neustädter Dom

100 S - 700 Jahre Wiener Neustädter Dom

In Kraft seit 01. Januar 1989
Up-to-date

§ 1

Anläßlich der 700-Jahr-Feier des Domes zu Wiener Neustadt werden ab dem 27. März 1979 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.

§ 2

Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 36 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.

§ 3

Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:

(1) Die eine Seite hat den Wiener Neustädter Dom in Seitenansicht sowie die waagrecht vierzeilig angeordnete Inschrift „700-JAHR FEIER DES DOMES ZU WIENER NEUSTADT 1979“ zu zeigen.

(2) Die andere Seite hat das Bundeswappen, darunter die Zahl „100“ und das Wort „SCHILLING“ sowie die Umschrift „REPUBLIK ÖSTERREICH“ zu tragen.

(3) Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ aufzuweisen.