Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat die Stadtansicht von Villach mit dem Siegel der Stadt, der Jahreszahl „878“ auf der linken Seite und dem Kärntner Landeswappen und der Jahreszahl „1978“ auf der rechten Seite sowie der Umschrift „1100 Jahre Villach“ zu tragen.
(2) Die andere Seite hat in quadratischer Anordnung die Worte „Republik Österreich“, darunter das Bundeswappen, die Zahl „100“ und das Wort „Schilling“ zu tragen.
(3) Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ aufzuweisen.
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