Vorwort
§ 1
Anläßlich des 150. Todestages von Franz Schubert werden ab dem 8. August 1978 Scheidemünzen zu 50 Schilling ausgegeben.
§ 2
Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 34 mm, ihr Rauhgewicht 20 g und ihr Feingewicht 12,8 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.
§ 3
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat das Kopfbild von Franz Schubert sowie die Umschrift „150. Todestag von Franz Schubert“ und die Jahreszahl „1978“ zu tragen.
(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „50“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu zeigen.
(3) Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Fuenfzig Schilling“ aufzuweisen.
Anhänge
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