Vorwort
§ 1
Anläßlich des 700-Jahr-Jubiläums der Stadterhebung von Gmunden werden ab dem 25. April 1978 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.
§ 2
Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 36 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.
§ 3
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat das Schloß Orth und die Inschrift „700-Jahr-Jubiläum der Stadterhebung von Gmunden“ sowie die Jahreszahl „1978“ zu tragen.
(2) Die andere Seite hat in quadratischer Anordnung die Worte „Republik Österreich“, darunter das Bundeswappen, die Zahl „100“ und das Wort „Schilling“ zu tragen.
(3) Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ aufzuweisen.
Anhänge
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