BundesrechtBundesgesetzeInternationaler Währungsfonds - Beitrag zum Zinsensubventionskonto

Internationaler Währungsfonds - Beitrag zum Zinsensubventionskonto

In Kraft seit 20. April 1977
Up-to-date

§ 1

(1) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, am 29. April 1977 einen Beitrag in Schilling im Gegenwert von 2 300 000 Sonderziehungsrechten an das Zinsensubventionskonto des Internationalen Währungsfonds zu leisten.

(2) Die Oesterreichische Nationalbank wird mit der banktechnischen Durchführung dieser Beitragsleistung betraut.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.