BundesrechtBundesgesetze100 S – 1000 Jahre Kärnten

100 S – 1000 Jahre Kärnten

In Kraft seit 01. Januar 1989
Up-to-date

§ 1

Anläßlich des 1000jährigen Bestandes Kärntens werden ab dem 22. Juni 1976 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.

§ 2

Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 36 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.

§ 3

Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:

(1) Die eine Seite hat den Herzogstuhl und das Kärntner Wappen, umrahmt von der Inschrift „1000 Jahre Kärnten“, „Herzogstuhl“ und den Jahreszahlen „976-1976“ zu tragen.

(2) Die andere Seite hat in quadratischer Anordnung die Worte „Republik Österreich“, darunter das Bundeswappen, die Zahl „100“ und das Wort „Schilling“ zu tragen.

(3) Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ aufzuweisen.