50 S – 125 Jahre Gendarmerie in Österreich
Vorwort
§ 1
Anläßlich des 125jährigen Bestehens der Gendarmerie in Österreich werden ab dem 10. Juni 1974 Scheidemünzen zu 50 Schilling ausgegeben.
§ 2
Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 34 mm, ihr Rauhgewicht 20g, ihr Feingehalt 12'8 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.
§ 3
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat als Emblem der Gendarmerie das eichenlaubumkränzte Bundeswappen zu zeigen. Über dem Bundeswappen haben sich zwei flammende Handgranaten zu befinden, die auf das Korpsabzeichen der Gendarmerie hinweisen.
(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „50“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu zeigen. Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Fuenfzig Schilling“ zu tragen.
Anhänge
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