BundesrechtBundesgesetze50 S - 500 Jahre Bummerlhaus in Steyr

50 S - 500 Jahre Bummerlhaus in Steyr

In Kraft seit 01. Januar 1989
Up-to-date

§ 1

Anläßlich des 500jährigen Bestehens des Bummerlhauses in Steyr werden ab dem 4. Juni 1973 Scheidemünzen zu 50 Schilling ausgegeben.

§ 2

Die Münzen sind aus einer Legierung von 900 Tausendteilen Silber und 100 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 34 mm, ihr Rauhgewicht 20 g, ihr Feingehalt 18 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.

§ 3

Für die äußere Gestalt der Münzen sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:

(1) Die eine Seite der Münze hat das Gebäude des Bummerlhauses in Steyr, umgeben von der Umschrift „500 Jahre Bummerlhaus in Steyr“, der Jahreszahl „1973“, sowie dem Landeswappen von Oberösterreich und dem Stadtwappen von Steyr zu zeigen.

(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „50“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu zeigen. Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Fuenfzig Schilling“ zu tragen.