BundesrechtBundesgesetze50 S – Hochschule für Bodenkultur in Wien

50 S – Hochschule für Bodenkultur in Wien

In Kraft seit 01. Januar 1989
Up-to-date

§ 1

Anläßlich des 100jährigen Bestehens der Hochschule für Bodenkultur in Wien werden ab dem 9. Oktober 1972 Scheidemünzen zu 50 Schilling ausgegeben.

§ 2

Die Münzen sind aus einer Legierung von 900 Tausendteilen Silber und 100 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 34 mm, ihr Rauhgewicht 20 g, ihr Feingehalt 18 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.

§ 3

Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:

(1) Die eine Seite der Münze hat das Hauptgebäude der Hochschule für Bodenkultur in Wien und die Umschrift „Hochschule für Bodenkultur in Wien 1872-1972“ und zwei Wappen, darstellend die Studienrichtungen Landwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft, Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Lebensmittel- und Gärungstechnologie, zu zeigen.

(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „50“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu zeigen. Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Fuenfzig Schilling“ zu tragen.