BundesrechtBundesgesetze25 S – 200 Jahre Wiener Börse

25 S – 200 Jahre Wiener Börse

In Kraft seit 01. Januar 1989
Up-to-date

§ 1

Die Münze ist aus einer Legierung von 800 Tausendteilen Silber und 200 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 30 mm, ihr Rauhgewicht 13 g, ihr Feingehalt 10'4 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.

§ 2

Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:

Die eine Seite der Münze hat das Gebäude der Wiener Börse, umgeben von den halbkreisförmigen Umschriften „Wiener Börse“ und „MT (Initialen der Kaiserin Maria Theresia) 1771-1971“ und den Brustschild des Bundeswappens zu zeigen.

Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „25“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu zeigen. Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Fuenfundzwanzig Schilling“ zu tragen.