BundesrechtBundesgesetzeInternationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung - Kapitalanteile

Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung - Kapitalanteile

In Kraft seit 14. August 1971
Up-to-date

§ 1

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von US-Dollar 43,700.000 zu zeichnen.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.