Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung - Kapitalanteile
§ 1
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von US-Dollar 43,700.000 zu zeichnen.
§ 2
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.