BundesrechtBundesgesetze50 S – 300 Jahre Universität Innsbruck§ 1

§ 1

In Kraft seit 01. Januar 1989
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Die Münze ist aus einer Legierung von 900 Tausendteilen Silber und 100 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 34 mm, ihr Rauhgewicht 20 g, ihr Feingehalt 18 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.

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