Art. 1 Artikel 1 — Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955
Gliederung
IV. TEIL. Übergangs- und Schlußbestimmungen.
Art. 1 Artikel 1
Rückverweise
Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (ABl. Nr. L 235 vom 23. September 2003, S 10) in Österreichisches Recht umgesetzt.
Keine Ergebnisse gefunden