BundesrechtBundesgesetzeBundesgesetz, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden§ 9

§ 9Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln zur Anpassung des Grundkapitals und der Aktiennennbeträge

In Kraft seit 01. Januar 2002
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