BundesrechtBundesgesetzeBundesgesetz, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werdenVierter Abschnitt Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung geltende Bestimmungen§ 14

§ 14Erhöhung des Stammkapitals

In Kraft seit 01. Januar 2002
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