§ 6 Schlußbestimmungen — Durchführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
Rückverweise
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Tag in Kraft, mit dem das Europäische Übereinkommen vom 20. Mai 1980, BGBl. Nr. 321/1985, über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts für die Republik Österreich in Kraft tritt.