BundesrechtBundesgesetzeDurchführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des SorgerechtsArt. 31

Art. 31(Anm.: aus BGBl. I Nr. 112/2003, zu § 5, BGBl. Nr. 322/1985)

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