§ 30 Bindung des Patentinhabers an die Rechtsvorschriften — Patentgesetz 1970
Gliederung
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Patentierbare Erfindungen
§ 30 Bindung des Patentinhabers an die Rechtsvorschriften
Rückverweise
Ein Patent entbindet nicht von der Einhaltung der Rechtsvorschriften.
(BGBl. Nr. 78/1969, Art. I Z. 5)
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