§ 14 Vorgesetzte Behörde — Bewährungshilfegesetz
Rückverweise
Die Dienststellen für Bewährungshilfe unterstehen dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, das auch über Berufungen gegen Bescheide der Dienststellen zu entscheiden hat.
…Juli 2025 erhoben die revisionswerbenden Parteien zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der mit Beschluss vom 16. Dezember 2025, E 2502/2025 14, deren Behandlung ablehnte und diese dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B VG zur Entscheidung abtrat, wobei der Verfassungsgerichtshof darauf hingewiesen…