§ 17 Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten — Anerbengesetz
Gliederung
III. Abschnitt. Erbteilung.
§ 17 Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten
Rückverweise
Der Berechnung der Pflichtteilsansprüche ist der Übernahmspreis zugrundzulegen. Die §§ 10 bis 15 gelten für Pflichtteilsberechtigte sinngemäß.
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