BundesrechtBundesgesetzeAusführung des Gesetzes über die Aufhebung des Erbhofrechtes und des LandbewirtschaftungsrechtesII. Ausführungsbestimmungen zur Aufhebung des Erbhofrechtes. Wiederinkrafttreten des Höfe- und Anerbenrechtes in Tirol und Kärnten.§ 8

§ 8Abgrenzung der Erbfolge nach Erbhofrecht und nach allgemeinem Recht.

In Kraft seit 29. Mai 1947
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