§ 31 — Ausführung des Gesetzes über die Aufhebung des Erbhofrechtes und des Landbewirtschaftungsrechtes
Rückverweise
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind die Bundesministerien für Justiz, für Land- und Forstwirtschaft und für Finanzen betraut.
Keine Ergebnisse gefunden