BundesrechtBundesgesetzeAusführung des Gesetzes über die Aufhebung des Erbhofrechtes und des Landbewirtschaftungsrechtes§ 17

§ 17a) Wirtschaftsüberwachung, Wirtschaftsführung durch einen Treuhänder, Entziehung der Verwaltung und Nutznießung.

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