§ 7 § 7. — Tiroler Höferechtsgesetz
Rückverweise
(Anm.: Die §§ 1 bis 14 sehen Beschränkungen der Verfügungsfreiheit des Eigentümers eines „geschlossenen Hofes“ vor. Diese Bestimmungen sind in Gesetzgebung und Vollziehung gemäß Art. 15 Abs. 1 B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, Landessache.)
…Landesverwaltungsgericht Tirol, in Bestätigung eines Bescheides der belangten Behörde vom 14. Mai 2024, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung dem Revisionswerber gemäß § 7 Abs. 3 Z 3 lit. b, § 24 Abs. 1 Z 1 und § 26 Abs. …