§ 14 § 14. — Tiroler Höferechtsgesetz
Rückverweise
(Anm.: Die §§ 1 bis 14 sehen Beschränkungen der Verfügungsfreiheit des Eigentümers eines „geschlossenen Hofes“ vor. Diese Bestimmungen sind in Gesetzgebung und Vollziehung gemäß Art. 15 Abs. 1 B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, Landessache.)
…Juli 2025 erhoben die revisionswerbenden Parteien zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der mit Beschluss vom 16. Dezember 2025, E 2502/2025 14, deren Behandlung ablehnte und diese dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B VG zur Entscheidung abtrat, wobei der Verfassungsgerichtshof darauf hingewiesen…