Rechtsstellung des Sekretariats des Wassenaar Arrangements in Österreich
Vorwort
§ 1
Das Sekretariat des Informationsaustauschs über den Export von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien (Wassenaar Arrangement) mit Sitz in Österreich hat in Österreich Rechtspersönlichkeit.
§ 2
(1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
(2) Dieses Bundesgesetz tritt mit xx. xxxxxxxx 1997 in Kraft.