Staatliche Maßnahmen der Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 2 sind Maßnahmen auf Grund von
1. Rechtsvorschriften betreffend die Übernahme ausländischen Vermögens in staatliche Verwaltung;
2. Rechtsvorschriften betreffend die landwirtschaftliche Bodenreform;
3. Rechtsvorschriften über die Umgestaltung der Landwirtschaft;
4. Rechtsvorschriften über den Aufbau bzw. Umbau der Städte.
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