Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, sind auf die Beschäftigung und die Vorbereitung von Fachkräften die Bestimmungen des Angestelltengesetzes, BGBl. Nr. 292/1921, in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß anzuwenden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise