Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
1. Staatsgrenze: die Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Niederösterreich) und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik;
2. Vertrag: der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973;
3. Anlagen: die Anlagen zu dem in der Z 2 genannten Vertrag.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise