§ 46 — Verteilungsgesetz Polen
Gliederung
ABSCHNITT IV Weitere Bestimmungen
§ 46
Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen vom 6. Oktober 1970 zur Regelung bestimmter finanzieller Fragen in Kraft.
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