Maßnahmen im Sinne des § 2 sind
1. polnische Rechtsvorschriften über die Nationalisierung;
2. polnische Rechtsvorschriften über die Reform in der Agrar- und Forstwirtschaft;
3. andere polnische Rechtsvorschriften;
4. Entscheidungen oder Beschlüsse polnischer Organe, welche die Entziehung von Eigentumsrechten sowie anderen österreichischen Rechten und Interessen zur Folge hatten.
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