Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, die im Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl.-Ing. Dr. techn. Erich Meixner vom 7. März 1984, GZ 8204/84, als neues Grundstück Nr. 2478/26 ausgewiesene Teilfläche der Grundstücke Nr. 2474/11 und 2474/18 inneliegend in EZ 353, KG Kaisermühlen, im Ausmaß von 52 219 m 2 als Sacheinlage des Bundes gemäß § 10 Abs. 1 in die Aktiengesellschaft gemäß § 6 zu dem Gegenwert einzubringen, der sich nach Durchführung der Gründungsprüfung gemäß § 10 Abs. 2 ergibt.
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