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Bundesrecht
Bundesgesetze
11. Staatsvertragsdurchführungsgesetz
Anl. 2
Anl. 2 Wertansätze zur Ermittlung des Bestandwertes des Waldes (§ 15, Abs. 5).
In Kraft seit 01. September 1962
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Anl. 2 Wertansätze zur Ermittlung des Bestandwertes des Waldes (§ 15, Abs. 5). — 11. Staatsvertragsdurchführungsgesetz
Im Gesetz anzeigen
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(Anm.: Anlage 2 als PDF dokumentiert)
Anhänge
Anlage 2
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