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Bundesgesetze
11. Staatsvertragsdurchführungsgesetz
Anl. 1
Anl. 1 Wertansätze (Richtsätze pro Hektar) zur Ermittlung des Flächenwertes für Grund und Boden (§ 15).
In Kraft seit 01. September 1962
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Anl. 1 Wertansätze (Richtsätze pro Hektar) zur Ermittlung des Flächenwertes für Grund und Boden (§ 15). — 11. Staatsvertragsdurchführungsgesetz
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(Anm.: Anlage 1 als PDF dokumentiert)
Anhänge
Anlage 1
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