BundesrechtBundesgesetzeVerwaltergesetz 1952§ 30

§ 30

In Kraft seit 01. September 1954
Up-to-date

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien betraut.

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