Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, ihr Eigentum, ihre Aktiven sowie alle Einlagen und anderen ihr anvertrauten Werte sind in Friedens- und Kriegszeiten von allen beschränkenden Maßnahmen, wie Enteignung, Requirierung, Beschlagnahme oder Einziehung, Repressalien, Verbot oder Beschränkung in der Gold- oder Devisenausfuhr und von allen anderen ähnlichen Eingriffen, ausgenommen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise