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ThemenStrafrecht§57 Strafgesetzbuch – einfach erklärt

§57 Strafgesetzbuch – einfach erklärt

Wie ist die Verjährung im §57 StGB geregelt? ⏳

Sijin Sun

Legal & Marketing

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Willkommen zu unserer einfachen Erklärung des §57 Strafgesetzbuchs (StGB), in dem es um die Verjährung der Strafbarkeit geht.


Was hat eine Verjährung für Folgen?

Durch Zeitablauf verliert man das Recht einen Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Der Sinn hinter der Verjährung steckt vor allem darin Rechtssicherheit ab einem bestimmten Zeitpunkt genießen zu können. Des weiteren gibt es umso mehr Beweisschwierigkeiten je weiter eine Tat zurück liegt. Zum Beispiel verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb von 2 Jahren, das bedeutet ab dem Zeitpunkt kann ich keine Gewährleistungsbehelfe mehr vor Gericht einklagen. Lies mehr dazu in unserem Artikel “Gewährleistung und Garantie”.

💡

Beachte, dass die Verjährung nur die gerichtliche Geltendmachung betrifft und danach die Naturalobligation verbleibt! Das hat zur Folge, dass die, nach der Verjährung, erbrachte Leistung nicht aufgrund der Verjährung wieder zurückverlangt werden kann.

Bei der Verjährung im §57 StGB handelt es sich um eine Verfolgungsverjährung, welche die Strafbarkeit des Täters beseitigt.

Was du zum §57 StGB wissen solltest

Genauso wie ein Gewährleistungsanspruch verjähren kann, kann es die Strafbarkeit auch. Der §57 StGB befasst sich mit den unterschiedlichen Verjährungsfristen von Straftaten.

Schwere Delikte §57 Abs 1 StGB

  • Straftaten die mit einer 10 bis 20-jährigen oder lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht sind, können nicht verjähren. Das sind zum Beispiel der Mord gemäß §75 StGB und ein qualifizierter schwerer Raub gemäß §143 Abs 2 letzter Fall.

  • Ebenso wenig können Straftaten nach dem 25ten Abschnitt verjähren. Das sind unter anderen die §321 Völkermord und §321a Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

  • Diese schweren Delikte verjähren zwar nicht, jedoch tritt an die Stelle der angedrohten lebenslangen Haft eine Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren sobald 20 Jahre nach Vollendung der Tat verstrichen sind.

Beispiel: A begeht im Dezember 2004 einen Mord an B. Die Kriminalpolizei hat zu wenige Anhaltspunkte um A vor Gericht zu bringen. Bis heute, Juni 2024, bleibt die Tat von A unentdeckt. Wenn die Kriminalpolizei noch vor Dezember 2024 genügend Beweise findet um A vor Gericht zu bringen, kann A zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Wenn die Kriminalpolizei erst im Jänner 2025 auf genügend Beweise stößt, kann A nicht mehr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden, sondern eben nur zu einer 10 bis 20-jährigen Freiheitsstrafe.

Beginn der Verjährungsfrist §57 Abs 2 StGB

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem vollendeten Delikt bzw. mit dem Aufhören der strafbaren Handlung. Letzteres spielt zum Beispiel bei Freiheitsdelikten eine Rolle. Gemäß §99 StGB macht sich eine Person die eine andere Person widerrechtlich gefangen hält, strafbar, hier beginnt die Verjährungsfrist erst mit der Freilassung der Person und nicht schon mit der Gefangennahme.

Dauer der Verjährungsfrist §57 Abs 3 StGB

Abgesehen von den schweren Straftaten nach Abs 1, regelt das Gesetz unterschiedliche Verjährungsfristen je nach angedrohter Freiheitsstrafe:

💡

Zu beachten ist die Strafprivilegierung des §166 Begehung im Familienkreis, der die angedrohte Freiheitsstrafe verkürzt und dadurch auch die Verjährungsfrist.


Möchtest du mehr zum Thema Strafrecht erfahren? Besuche weitere Gesetzestexte auf GesetzeFinden.at, wie zum Beispiel die Strafprozessordnung oder das Suchtmittelgesetz, für umfassende Informationen zu diesem und anderen wichtigen Rechtsthemen!