§ 7 — WWFSG 1989
(1) Neben der Förderung nach § 3 kann ein nichtrückzahlbarer Zuschuss für tatsächlich angefallene Baukosten gemäß § 1 gewährt werden, wenn die Gesamtnutzfläche weniger als 4 500 Quadratmeter beträgt. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei einer Gesamtnutzfläche bis 1 000 Quadratmeter 350 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche. Bei einer Gesamtnutzfläche über 1 000 Quadratmeter reduziert sich der Multiplikator von 350 Euro um jeweils 0,10 Euro für jeden die 1 000 Quadratmeter übersteigenden weiteren Quadratmeter.
(2) Neben der Förderung nach § 3 kann anlässlich der Errichtung des Bauvorhabens mit besonderen ökologischen, nachhaltigen, ressourcenschonenden, recyclebaren und klimaschonenden Qualitätskriterien für die tatsächlich angefallenen Baukosten ein unverzinstes Förderungsdarlehen des Landes gemäß den Bedingungen nach § 4 Abs. 1 und 3, insgesamt maximal 150 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche, gewährt werden.
(3) Neben der Förderung nach § 3 kann anlässlich der Errichtung des Bauvorhabens mit besonderen Anforderungen zur Abdeckung wesentlicher, nachweisbarer Mehrkosten, insbesondere bei Vorliegen unvermeidbarer erschwerender Umstände bei der Bauführung, ein unverzinstes Förderungsdarlehen des Landes gemäß den Bedingungen nach § 4 Abs. 1 und 3 für tatsächlich angefallene Baukosten gemäß § 1 im Ausmaß von bis zu 350 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche gewährt werden.
§ 7 WWFSG 1989 · WWFSG 1989 · Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz
§ 7 Art der Förderung
…Art der Förderung § 7. (1) Die Förderung im Sinne des I. Hauptstückes kann bestehen 1. in der Gewährung von Förderungsdarlehen des Landes, 2. in der Gewährung von Baukosten…
§ 26 Ansuchen und Anträge
…Ansuchen und Anträge § 26. (1) Ansuchen und Anträge auf Gewährung einer Förderung gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 bis 5, 7 und 8 sind an die Landesregierung zu richten. (2) Den Ansuchen sind alle zur Beurteilung…
§ 25a Beteiligung an Unternehmen
…hat, 2. der Betriebsgegenstand des Unternehmens nach seinen Satzungen und der tatsächlichen Geschäftsführung die Schaffung von geförderten Bestandsobjekten unter Inanspruchnahme von Förderungsmaßnahmen gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 ist und 3. dem Land Wien ein maßgeblicher Einfluß im Hinblick auf die Erreichung des Förderungszieles und die widumgsgemäße…
§ 28 Erledigung der Ansuchen und Anträge
…Erledigung der Ansuchen und Anträge § 28. (1) Vor Erledigung der Ansuchen auf Gewährung einer Förderung gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 bis 3 sind – ausgenommen bei Förderungsansuchen betreffend die Errichtung von Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Dachbodenwohnungen für den Eigenbedarf –…
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