§ 4 Inkrafttreten
In Kraft seit 12. August 2020
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft, frühestens jedoch mit Inkrafttreten des WVRG 2020, LGBl. für Wien Nr. 34/2020. Gleichzeitig tritt die Wiener Vergabe-Pauschalgebührenverordnung – WVPVO, LGBl. für Wien Nr. 24/2013, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 35/2018, außer Kraft.
(2) Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits anhängigen Nachprüfungsverfahren gelten die bisherigen Bestimmungen.
Rückverweise
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